Informationen zur Briefwahl
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag auf Briefwahl ist in Textform bei der Wahlleitung zu stellen per Brief (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) oder über das Webformular (s. u.). Der Antrag muss beinhalten:
- den vollen Namen,
- die Matrikelnummer,
- die Adresse sowie
- eine Kopie des Studierendenausweises oder
- eine Studienbescheinigung nebst einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes.
Der Antrag muss mit Ablauf des 19.11.2026 eingegangen sein; der Wahlausschuss empfiehlt die Beantragung bis zum 13.11.2026. Die persönliche Stimmabgabe ist auch dann möglich, wenn Briefwahl beantragt wurde. Eingegangene Briefwahlunterlagen werden ggf. ohne Öffnen des Wahlbriefs vernichtet.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 27.11.2026 um 16:30 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein. Die Unterlagen können per Brief (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) eingeschickt oder während der Wahlzeiten im Wahlbüro GB 02/60 eingereicht werden. Zudem können die Unterlagen bis zum 27.11.2026 um 10:00 Uhr im Postfach des Wahlausschusses in der Geschäftsstelle des AStA (MB 1/141) hinterlegt werden. Bitte beachtet bei postalischer Zusendung den Brieflauf.
Antrag auf Briefwahl
Die eingegeben Daten werden auf dem Mailserver des Studierendenparlaments gespeichert. Zweck ist die Identitätsfestellung für die Prüfung der Wahlberechtigung für die Wahlen zum 59. Studierendenparlament und zum 11. SHK-Rat. Die Daten werden vorbehaltlich eines Wahlprüfungsverfahrens drei Monate nach der Auszählung gelöscht.
