Der Rat der Studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat) ist eine Stelle gemäß § 46 HG, welche die Belange Studentischer Hilfskräfte wahrnimmt. Studentische Hilfskräfte sind dabei wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräften i. S. d. § 46 HG, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.
Der SHK-Rat überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Er behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet der SHK-Rat eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen.
Der SHK-Rat wird regelmäßig jährlich verbunden mit der Wahl zum Studierendenparlament gewählt. Jeder Wissenschaftsbereich wird im SHK-Rat durch je ein Mitglied & ein stellvertretendes Mitglied vertreten.