Willkommen auf der Informationsseite des Studierendenparlaments Bochum.
An dieser Stelle könnt Ihr die wichtigsten Informationen zur studentischen Selbstverwaltung an der Ruhr Universität nachlesen.
1. Was ist studentische Selbstverwaltung?
Alle Studierenden der Ruhr-Universität sind in einer rechtlichen Einheit zusammengeschlossen. Ähnlich einer Mitgliedschaft in einem Verein – allerdings können sich Studenten die Mitgliedschaft nicht aussuchen. Diesen Verein dürfen sie in einem eng umsteckten Rahmen selbst organisiieren und verwalten. Für die Mitgliedschaft erhebt die Studierendenschaft von ihren Mitgliedern einen Beitrag. Mit diesem Beitrag finanziert sie sich und Projekte.
Aufgrund der Zwangsmitgliedschaft – die auch für Promotions- und Gaststudenten aus dem Ausland gilt – kann sich jeder aktiv und passiv an ihrer Organisation und Verwaltung beteiligen. Das heißt an Wahlen zu den Gremien der Selbstverwaltung teilnehmen.
Weil ddie Studierendenschaft ähnlich wie ein Verein organisiert ist – rechtlich: Gliedkörperschaft des öffentlichen Rechts – darf sie Verträge für alle Studierenden schließen und im Namen aller Mitglieder handeln. Diese Bindung – für den den einzelnen Studenten – erlisch auutomatisch mit der Exmatriukaltion, also dem Austritt aus dem Verein.
Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung zur Ordnung ihrer Aufgaben und Struktur.
2. Wie ist die Studierendenschaft aufgebaut?
Die Studierenndenschaft ist in Gremien organisiert, die auf verschiedenen Ebenen zur Wahrung ihrer Interessen agieren. Für die gesamte Studierendenschaft sind dies das Studierendenparlament (StuPa), der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und die FachschaftsvertreterInnen-Konferenz (FSVK). Auf der Ebene darunter gibt es die Fachschaftsräte, welche Studierende verschiedener Fächergruppen vertritt.
a) Die Studierendenschaft ist als Gesamtheit vom StuPa repräsentiert. Das StuPa wird ein Mal im Jahr in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Hierbei treten die Kandidaten gemeinsam in Listen an, um möglichst viele der 35 Abgeordnetenmandate zu erringen.
Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Nur das StuPa kann die Satzung erlassen oder ändern. Es hat also den Aufbau in der Hand. Es kann auch grundsätzlich als einziges Gremium wirksam die Studierenden über die Grenzen des Haushaltsjahres verpflichten. Es hat also wie das Parlament eines Staates die sogenannte Haushaltshoheit.
An der Ruhr-Universität kam dies schon durch Semester-Ticket und die pauschale Nutzungsmöglichkeit des Schauspielhaus Bochum und Metropolrad Ruhr vor.
b) Durch das StuPa wird der AStA gewählt und beaufsichtigt. Dieser ist jedoch keine Ausschuss des Parlaments im eigentlichen Sinne. Er ist vergleichbar mit der Bundesregierung, die durch den Bundestag gewählt wird.
Er verwaltet die laufenden Geschäfte und organisiert Veranstaltungen fpr die Studierenden – zur kulturellen, sozialen und politischen Bildung oder zur Unterhaltung. Er verwaltet außerdem denn vom Studierendenparlament beschlossenen Haushalt. Also das Vermögen der Studierendenschaft. Der AStA bietet außerdem durch das KulturCafé, den AStA-CopyShop und die AStA-Druckerei verschiedene Möglichkeiten für Studenten besonders kostengünstig auf dem Campus zu leben.
Die Mitglieder des AStA sind – mit wenigen Ausnahmen – die einzigen, die für ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung bekommen.
c) Die gesamte Studierendenschaft untergliedert sich daneben in Fachschaften. Sie bilden die Untereinheiten anhand der Studienfächer. Jeder Student kann in mehreren Fachschaften gleichzeitig sein. Einmal im Jahr findet ihre Vollversammlung statt. Auf diesem wählen sie einen Fachschaftsrat – der häufig als „die Fachschaft“ bezeichnet wird. Der Fachschaftsrat setzt den Zeitpunkt für die nächste Vollversammlung fest.
Die Fachschaftsräte kümmern sich um die Angelegenheit ihre Studiums und ihrer Fakultät selbst. Ihnen werden finanzielle Mittel durch den AStA zugeteilt.
d) Aus den Fachschaftsräten werden Vertreter in die FSVK entsandt.
Diese vertritt die gemeinsamen Interessen und leitet im Auftrag des AStA Finanzmittel an die Fachschaftsräte weiter.
Sie wählt Sprecher, die gegenüber dem AStA ihre Interessen vertreten. Deshalb ist die Fachschaftsvertreterinnen-Konferenz das wichtigste beratende Gremium des StuPa und des AStA.
e) Aus der rechtlichen Perspektive sieht das Konstrukt der studentischen Beteiligung folgendermaßen aus:
Jedoch ist die FSVK nicht explizit vorgesehen. Sie ist somit eine freiwillige Stärkung der Fachschaftsräte auf Ebene der Satzung.
3. Wie werde ich Mitglied im StuPa?
Die Besetzung des StuPa wird jedes Jahr auf ein Neues gewählt. Derzeit sind die Wahlen im Dezember. Um sich passiv (als Kandidat) zu beteiligen, kann jedes Mitglied der Studierendenschaft eine (hochschulpolitische) Liste gründen oder sich einer schon bestehenden Liste anschließen. Dies kann jeder alleine oder zusammen mit anderen Kandidaten zun. Über die Wahl zum StuPa hinaus haben die Listen keine unmittelbare Bedeutung.
An die Mitgliedschaft sind keine Bedingungen geknüpft. So kann es vorkommen, dass Studenten im ersten Semester schon in das StuPa gewählt werden. Denn obwohl StuPa-Listen häufig zwischen 10 und 200 Mitglieder umfassen sind selten alle Kandidaten tatsächlich daran interessiert im StuPa zu sitzen. Diese sogenannten Solidaritäts-Kandidaturen kommen bei den besonders großen Listen häufig vor. Es lohnt sich also immer bei den Vertretern der Listen einmal vorbei zu schauen und sich für das Engagement in der Liste zu interessieren.
Jedes Listenmitglied, das mindestens eine Stimme in den Wahlen bekommen hat darf ein ordentliches Mitglied vertreten. Der Platz eines Abgeordneten bleibt also bei einer StuPa-Sitzung nicht frei, wie dies bei Bundes- oder Landestagen der Fall ist. Auch, wenn man nicht direkt in das StuPa gewählt worden ist, kann man also doch die Möglichkeit haben zwischendurch wie ein Mitglied im StuPa zu sitzen und abstimmen.
4. Wie werde ich Mitglied im AStA?
Zumeist bilden sich im StuPa Koalitionen aus mehreren Listen, um die Mehrheit im Parlament zu haben (über 50% der Stimmen) und einen AStA-Vorsitzenden wählen zu können. Aus ihnen werden weit überwiegend auch die Mitglieder des AStA rekrutiert und dem StuPa zur Wahl vorgeschlagen. Die Referenten werden
Innerhalb des AStA gibt es verschiedene Möglichkeiten mitzuarbeiten:
a) Es gibt den AStA-Vorsitzenden. Dieser ist ähnlich dem Bundeskanzler „Chef“ der Regierung. Er schlägt dem Parlament seine Referenten (Minister) vor. Er leitet die Geschäfte und vermittelt zumeist persönlich zwischen dem Rektorat und den Anliegen der Studierendenschaft.
b) Daneben gibt es mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden. Zusammen mit ihm bilden sie den Vorstand – dieser ist vergleichbar mit dem Kabinett. Er trifft gemeinsam Personalentscheidungen für die wirtschaftlichen Betriebe.
c) Daneben gibt es Mitglieder, die lediglich Referenten sind. Sie können an allen Entscheidungen des AStA mitwirken, die nicht Personalentscheidungen sind.
5. Wie ist das Verhältnis von StuPa und AStA?
Der AStA ist mit Einschränkungen ein Exekutivorgan des StuPa. Laut Satzung nimmt er die Wahrung der Tagesgeschäfte der Studierendenschaft vor. Er muss Beschlüsse des Studierendenparlaments befolgen, darf jedoch überwiegend eigenständig arbeiten.
Obwohl das StuPa den AStA beaufsichtigen soll, kommt es regelmäßig vor, das Mitglieder des StuPa ebenfalls Mitglieder im AStA sind. Sie dürfen ebenfalls in den Ausschüssen des StuPa mitwirken. Die einzige Ausnahme hiervon ist der Haushaltsausschuss.
6. Wie ist das Verhältnis der Fachschafsräte zum Studierendenparlament?
Durch die FSVK-Sprecher sind die Fachschaftsräte mittelbar an allen Beschlüssen des StuPa beteiligt. Mitglieder in einem Fachschaftsrat dürfen auch Mitglied im StuPa (oder im AStA – oder allen drei sein). Viele Parlamentarier sind – oder waren früher – Mitglieder in Fachschaftsräten.
Im Übrigen sind die Fachschaftsräte gänzlich unabhängige Einheiten. Das Verhältnis kann mit dem des Bundestages und der Landestage verglichen werden. Nur was das StuPa nicht verbindlich für sie mitgeregelt hat dürfen sie eigenständig regeln.
7. An wen kann ich mich mit Problemen/Anregungen wenden?
Grundsätzlich kann sich jeder Student direkt an das StuPa wenden und es bitten sich mit einer bestimmten Sache zu befassen.
Für den Großteil der Anliegen haben sich allerdings bessere Ansprechpartner etabliert. So können Fachschaften bzw. deren Vertreterinnen sich an die FSVK mit Anträgen zur Bewilligung von finanzieller Unterstützung wenden, oder jeder einzelne Studierende direkt an die Referenten und Beratungsstellen des AStA.
Initiativen können einen Antrag auf Förderung direkt beim AStA stellen. Das Formular muss hierzu entweder an den Vorsitzenden des AStA gesendet werden oder direkt bei ihm oder im Sekretariat eingereicht werden.
Für weitergehende Fragen kann das StuPa über dessen Sprecherin kontaktiert werden.