Das Präsidium (bestehend aus dem Präsidenten und dem Stellvertretenden Präsidenten) ist gemäß § 5 Abs. 2 und § 8 der Satzung der Studierendenschaft für die Geschäftsführung des SP und dessen Vertretung nach außen zuständig.
Dazu zählen insbesondere die Leitung und Einberufung von Sitzungen (§ 8 Abs. 3 lit. a Satzung) inklusive der Rechtsauslegung während der Sitzungen des SP (§ 8 Abs. 3 lit. d Satzung) und die Erstellung und Archivierung der Sitzungsprotokolle des SP und der Ausschüsse sicherzustellen (§ 8 Abs. 3 lit. b Satzung).
Das Präsidium ist ab sofort und in allen Angelegenheiten der studentischen Selbstverwaltung unter
erreichbar.
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Felix Ledneczky
Stellvertretender Präsident des 56. Studierendenparlaments