Wahl zum 54. Studierendenparlament und 6. SHK Rat

Die Wahl zum 54. Studierendenparlament an der Ruhr-Universität Bochum und 6. SHK Rat fand in der Zeit vom 06. bis 10. Dezember 2021 statt. An den Wahltagen dauerte die Wahlzeit jeweils von 09.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Wählen konntest du meist an der deinem 1. Fach nächstgelegenen Cafeteria oder einem dem 1. Fach naheliegenden anderem exponierten Ort. Die Zugehörigkeit zu einem Wahllokal richtete sich nach dem von der Ruhr-Universität geführten ersten Studiengang.

  • Für den Besuch der Wahlauszählung (11.12.2021 ab 08:00 Uhr im HZO 10) gelten die 2G-Regeln (Geimpft, Genesen) und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Wer keine Immunisierung (2G-Regel) vorweisen kann wird einem abgetrennten Bereich mit festgelegtem Sitzplatz zugeordnet und darf sich von diesem nur zum Zweck des Verlassens des Hörsaals entfernen. Während der Auszählung sind lautstarke Sprechchöre, Gesänge oder andersartige Artikulationen aufgrund des Risikos erhöhter Aerosolausscheidungen verboten. 
  • Die Wahlbeteiligung der einzelnen Wahltage:
    Wahlbeteiligung Montag
    Wahlbeteiligung Dienstag
    Wahlbeteiligung Mittwoch
    Wahlbeteiligung Donnerstag
    Wahlbeteiligung Freitag
  • Auch in diesem Jahr gibt es den StuPa-Check bei der eigene Positionen mit denen der zur Wahl des Studierendenparlamentes antretenden Wahllisten verglichen werden können. Den StuPa-Chek findet man unter: https://stupa-bochum.de/stupa-check/
  • An den Wahlen zum 54. Studierendenparlament und 6. SHK-Rat haben sich insgesamt 2806 Wählende der 41.527 Wahlberechtigten beteiligt. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 6,76 Prozent. Inkludiert darin sind 0,31 Prozent der Wählenden, die per Briefwahl an den Wahlen teilgenommen. 
  • Die Wahl fand ununterbrochen auf den fünf aufeinanderfolgenden Tagen vom 06.12.2021 bis einschließlich 10.12.2021 täglich zwischen 09:30 Uhr und 16:30 statt. Zu jedem Zeitpunkt in diesen Zeiträumen waren alle zehn Wahlurnen geöffnet und eine Wahl möglich. Briefwählende konnten alternativ zum Postweg per Direktwahl im Wahlbüro wählen bzw. dort ihre Wahlunterlagen abgeben. Das Wahlbüro war nahezu jederzeit während der Wahlzeit geöffnet und täglich darüber hinaus bis 18 Uhr erreichbar. Der Wahlgang wurde durch den Wahlleiter am 10.12.2021 um 16:30 Uhr geschlossen. 
  • Am 11.12.2021 hat der Wahlausschuss das vorläufige amtliche Wahlergebnis festgestellt.
  • Am 13.12.2021 hat der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis veröffentlich. 
  • Hier kann das Ergebnis der einzelnen Wahlvorschläge eingesehen werden.

Die Wahl zum 54. Studierendenparlament:

Alle Studierenden der Ruhr-Universität sind in einer rechtlichen Einheit gemäß Hochschulgesetz NRW zusammengeschlossen. Für die Mitgliedschaft erhebt die Studierendenschaft von ihren Mitgliedern einen Beitrag. Mit diesem Beitrag finanziert sie sich und Projekte. Alle Mitglieder können sich aktiv und passiv an der Organisation und Verwaltung beteiligen. Die Studierendenschaft ist als Gesamtheit vom Studierendenparlament repräsentiert. Das Studierendenparlament wird in der Regel ein Mal im Jahr in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Hierbei treten die Kandidat*innen gemeinsam in Listen an, um möglichst viele der 35 Abgeordnetenmandate zu erringen. Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Das Studierendenparlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierenden­schaft. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Studierenden­schaftsbeitrag. Das Studierendenparlament hat wie das Parlament eines Staates die sogenannte Haushaltshoheit. Die wichtigste Aufgabe des Studierendenparlament ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierenden­ausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.

  • Die Wahl ist am 03. November mittels Aushängen und Online-Publikation bekannt gemacht worden: Zur Wahlbekanntmachung
  • Zur Wahl des Studierendenparlamentes sind Wahlvorschläge der nachfolgenden Wahllisten in der gelosten Reihenfolge zugelassen:1. PAPPO – PArodie und OPPosition
    2. RCDS – Bochum
    3. Grüne Liste – Grüne Liste RUB
    4. ReWi – Liste der Rechtswissenschaftler
    5. LiLi – Linke Liste
    6. GRAS – Grüne & Alternative Student*innen 
    7. GEWI – Liste der Geistes-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften
    8. Juso Hochschulgruppe Bochum
    9. NAWI – Liste der Naturwissenschaftler und Ingenieure
    10. IL – Internationale Liste
    11. JuLis RUB – Jungen Liberalen Liste
  • Hier findet ihr alle zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidat*innen im Überblick

SHK-Rat:

Parallel zur Wahl des Studierendenparlaments findet die 6. SHK-Rats Wahl statt. Dort kannst du ebenfalls eine*n Kandidat*in wählen, den Wahlkreis kannst du dir selbst aussuchen. Die Aufgabe des SHK-Rats ist die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte an der RUB. Hierzu nimmt der SHK-Rat eine beratende Funktion ein, behandelt Beschwerden und überwacht die Einhaltung geltender Rechte und Gesetze (wie im Arbeitsvertragsrecht geregelt: Arbeitsschutzgesetz, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, etc.).

  • Die Wahl ist am 03. November mittels Aushängen und Online-Publikation bekannt gemacht worden: Zur Wahlbekanntmachung
  • Zugelassene Kandidat*innen zur Wahl des 6. SHK-Rates sind: 
    – Im Wahlkreis III: Dea Xhelili 

Wahlurnen:

Bei Unklarheiten wendet euch bitte an den Wahlleiter per E-Mail (wahlausschuss@stupa-bochum.de) oder persönlich während der Wahlzeiten an den Wahlausschuss in GB 02/60.

Briefwahl:

Briefwahl konnte unter anderem hier bis zum 1. Dezember hier beantragt werden

Im unwahrscheinlichen Fall, dass es im Briefwahlprozess zu Schwierigkeiten kommt gibt es folgende Lösungsmöglichkeiten:

1. Grundsätzlich kann trotz beantragter Briefwahl an den jeweiligen Wahlurnen während der Wahlwoche gewählt werden. 
2. Im Wahlbüro können diejenigen, die Briefwahl beantragt haben per Direktwahl wählen. Hier können auch Ersatzdokumente ausgestellt werden, für den Fall das die Briefwahlunterlagen unvollständig oder gar nicht angekommen sind. 

Hinweis: Die eidesstattliche Versicherung, die den Briefwahlunterlagen bei Rücksendung beizufügen ist, befindet sich auf der Rückseite des Anschreibens. Es ist technisch unmöglich, dass diese in den Wahlunterlagen fehlt. Der Rücksendeumschlag sollte frankiert sein und einen Adressstempel u.a. mit der Beschriftung „-Briefwahlunterlagen“ enthalten. Stimmzettel (rosa und blau) sind in einem kleinen herkömmlichen Briefumschlag zu verschließen. Dieser wird zusammen mit der separierten Versicherung im Rücksendeumschlag zurück gesandt. Sollte der Rücksendeumschlag nicht frankiert sein, so bitte selbst frankieren oder mit der Aufschrift „Entgelt zahlt Empfänger“ zurückschicken. Die sicherste Methode ist die Präsenzwahl an der Universität, die trotz Briefwahlbeantragung jederzeit im Wahlbüro oder an den jeweiligen Wahlurnen (eures Studiengangs) möglich ist.

Wahlauszählung:

Die öffentliche Wahlauszählung findet am 11.12.2021 ab 08:00 Uhr im HZO 10 statt. Es gelten die Hygieneregeln. 
Die Wahlleitung rechnet mit der folgenden Zeitplanung, ohne Gewähr:
08:45 – 09:30 – Urne Sport / Briefwahlurne
09:30 – 10:30 – Urne GA / Urne ID
10:30 – 11:45 – Urne GD2 / Urne NC
11:45 – 12:30 – Urne IC / Urne IA
12:30 – 13:15 – Urne GD1 / Urne MA
13:15 – 13:45 – Mittagspause
13:45 – 14:15 – Urne GB
14:15 – Verkündung des amtlichen Wahlergebnisses.

Durchgeführt wird die Wahl vom Wahlausschuss.