Wahlen zum 59. Studierendenparlament und zum 11. Rat der Studentischen Hilfskräfte

In diesem Abschnitt finden sich Unterlagen und Informationen zu den Wahlen zum 59. Studierendenparlament und zum 11. SHK-Rat, die vom 23. November 2026 bis zum 27. November 2026 durchgeführt werden. Die Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlausschuss des Studierendenparlaments unter der Leitung des Wahlleiters Patrick Walkowiak (https://stupa-bochum.de/wahlauschuss/).

Das Studierendenparlament
Alle eingeschriebenen Studierenden der Ruhr-Univiersität Bochum gehören der Studierendenschaft an und sind grundsätzlich wahlberechtigt (zur Wahlberechtigung s.u.). Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es wird regelmäßig jährlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Es handelt sich um eine personalisierte Listenwahl, d.h. den Wahllisten werden Sitze zugeteilt, welche sich auf die angetrenen Kandidat:innen der Wahlliste entsprechend ihrer Stimmen verteilen. Das Studierendenparlament entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Es beschließt den Haushalt der Studierendenschaft, setzt Teile des Semesterbeitrags fest, wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Der Rat der Studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat)
Der Rat der Studentischen Hilfskräfte vertritt die Belange der Studentischen Hilfskräfte an der Ruhr-Universität Bochum. Es wird regelmäßig jährlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl werden die Studierenden in vier Wahlkreise eingeteilt, die je einen der vier Wissenschaftsbereiche repräsentieren. Der SHK-Rat nimmt eine beratende Funktion ein, behandelt Beschwerden und überwacht die Einhaltung geltender Rechte und Gesetze (wie im Arbeitsvertragsrecht geregelt: Arbeitsschutzgesetz, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, etc.).