Wahlen zum 57. Studierendenparlament und zum 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte

Nachfolgend finden sich Unterlagen und Informationen zu den Wahlen zum 57. Studierendenparlament und zum 9. SHK-Rat, die vom 25. November 2024 bis zum 29. November 2024 durchgeführt werden.

Die Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlausschuss des Studierendenparlaments unter der Leitung des Wahlleiters Patrick Walkowiak (https://stupa-bochum.de/wahlauschuss/).

Das Studierendenparlament
Alle eingeschriebenen Studierenden der Ruhr-Univiersität Bochum gehören der Studierendenschaft an und sind grundsätzlich wahlberechtigt (zur Wahlberechtigung s.u.). Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es wird regelmäßig jährlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Es handelt sich um eine personalisierte Listenwahl, d.h. den Wahllisten werden Sitze zugeteilt, welche sich auf die angetrenen Kandidat:innen der Wahlliste entsprechend ihrer Stimmen verteilen. Das Studierendenparlament entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Es beschließt den Haushalt der Studierendenschaft, setzt Teile des Semesterbeitrags fest, wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Der Rat der Studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat)
Der Rat der Studentischen Hilfskräfte vertritt die Belange der Studentischen Hilfskräfte an der Ruhr-Universität Bochum. Es wird regelmäßig jährlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl werden die Studierenden in vier Wahlkreise eingeteilt, die je einen der vier Wissenschaftsbereiche repräsentieren. Der SHK-Rat nimmt eine beratende Funktion ein, behandelt Beschwerden und überwacht die Einhaltung geltender Rechte und Gesetze (wie im Arbeitsvertragsrecht geregelt: Arbeitsschutzgesetz, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, etc.).

Bekanntmachungen

Wahlen zum 57. Studierendenparlament

Wahl zum 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte

Urabstimmung der Studierendenschaft

Stellenausschreibung für Wahlhelfer (m/w/d)

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis zum 06.11.2024 um 10:00 Uhr in Textform mittels elektronischer Übermittlung bei der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) eingereicht werden. Zusätzlich ist der Wahlvorschlag im Original bis zum 06.11.2024 um 14:00 Uhr bei der Wahlleitung (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) nachzureichen. Die Hinterlegung des Originals im Postfach des Wahlausschusses in der Buchhaltung des AStA (SH 0/05) ist für die Fristwahrung hinreichend. Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge unverzüglich im Rahmen einer Sitzung. Ort und Zeitpunkt der Sitzung werden hochschulöffentlich auf der Startseite bekanntgemacht.

Die Modalitäten des Wahlvorschlagsverfahrens können der jeweiligen Wahlbekanntmachung i. V. m der Wahlordnung der Studierendenschaft entnommen werden. Die Listen der Unterzeichnenden und der Kandidierenden sind dem in elektronischer Form eingereichten Wahlvorschlag in einem allgemein üblichen tabellenbasierten Dateiformat beizufügen. Für die Dateien werden Vorlagen bereitgestellt und deren Verwendung wird gem. § 9 Abs. 4 WO vorgeschrieben. Die Vorlagen finden sich neben der Wahlbekanntmachung (s. o.).

Die Übersicht der Kandidierenden der einzelnen Listen für die Wahlen zum 57. Studierendenparlament bzw. zum 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte wird auf dieser Seite bis zum 15. November 2024 hochschulöffentlich bekanntgemacht.

Wahlwerbung am Campus kann im Rahmen der Vorschriften der Ruhr-Universität Bochum erfolgen, dies beinhaltet bspw. Möglichkeiten für den Aushang von Wahlwerbung, die Ausgabe oder Auslage von Flyern und das Aufstellen von Wahlkampfständen. Die Vorschriften sind auf der Website der Universitätsverwaltung zusammengefasst: https://einrichtungen.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zur-beantragung-der-wahlkampfstaende-fuer-das-studierendenparlament. Bitte beachtet insbesondere die Einreichungsfristen für die Beantragung von Wahlkampfständen! Bei Fragen wendet euch bitte an die zuständigen Stellen der Universitätsverwaltung.

Die Übersicht der Kandidierenden für die Wahlen zum 56. Studierendenparlament bzw. zum 8. Rat der Studentischen Hilfskäfte findet ihr hier:

Urnenstandorte

An den Wahltagen vom 25. – 29. November 2024 dauert die Wahlzeit jeweils von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Wahllokal für die Studierenden der Fächer

der Fakultät für Geowissenschaften,
der Fakultät für Mathematik,
der Fakultät für Psychologie und
der International Graduate School of Neuroscience
istvor der Cafeteria IB,
der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften,
der Fakultät für Maschinenbau und
des Interdisciplinary Centre for Advanced Materials Simulation
istauf Ebene IC 04
bei den grünen Bänken,
der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnikistvor der Cafeteria ID,
der Fakultät für Biologie und Biotechnologie,
der Fakultät für Chemie und Biochemie,
der Fakultät für Physik und Astronomie und
des Instituts für Arbeitswissenschaften (IAW)
istvor der Cafeteria NC,
der Medizinischen Fakultätistauf Ebene MA 00
im Eingangsbereich,
der Fakultät für Informatikistim Erdgeschoss MC
im Eingangsbereich,
der Fakultät für Geschichtswissenschaft,
der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaften,
der Evangelisch-Theologischen Fakultät,
der Katholisch-Theologischen Fakultät und
des Centrums für Religionswissenschaftliche Studien (CERES)
istvor der Cafeteria GA,
der Fakultät für Philologie,
der Fakultät für Ostasienwissenschaften und
der sonstigen Einrichtungen
istvor der Cafeteria GB,
der Juristischen Fakultät,
des Instituts für Friedenssicherungsrecht und
Humanitäres Völkerrecht (IFHV),
der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft und
der Fakultät für Sozialwissenschaft
istvor der Cafeteria GD,
der Fakultät für Sportwissenschaft und
des Studienkollegs
istvor der Sportler Lounge
(Gesundheitscampus).

Studierende, die Studienfächern mehrerer Fakultäten zugeordnet sind, haben bis zum 11.11.2024 die Möglichkeit, der Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) gegenüber unwiderruflich zu erklären, als Angehörige welcher Fakultät sie von ihrem Wahlrecht und ihrer Wählbarkeit Gebrauch machen wollen. Fehlt eine solche Erklärung, gilt die Zuordnung im Wahlberechtigtenverzeichnis.

Der Wahlausschuss behält sich vor, die Wahllokalbindung aufzuheben, sofern die technischen Voraussetzungen dafür bestehen. In diesem Fall können alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht in allen genannten Wahllokalen ausüben. Die Aufhebung der Wahllokalbindung wird ggf. an dieser Stelle hochschulöffentlich bekanntgemacht.  

Wahlberechtigung/Wählbarkeit

Wahlberechtigt und wählbar sind gem. § 4 WO die am 24.10.2024 an der Ruhr-Universität Bochum eingeschriebenen Studierenden. Studierende, die sich nach diesem Stichtag eingeschrieben haben, erhalten auf Antrag Wahlrecht und Wählbarkeit Der Antrag auf Erteilung der Wählbarkeit ist bis zum 06.11.2024 um 10:00 Uhr, der Antrag auf Erteilung des Wahlrechts bis zum 21.11.2024 unter Angabe von Namen, Matrikelnummer und Fakultätsmitgliedschaft in Textform bei der Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) einzureichen. Sofern der Antrag genehmigt wird, kann die Wahlleitung das Wahllokal bestimmen, an welcher das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden. Ein Antrag auf Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person kann bis zum 02.11.2024 in Textform an die Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) gestellt werden, Einsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis sind bis zum 11.11.2024 schriftlich gegenüber der Wahlleitung zu erklären.

Bei der Stimmabgabe ist die Wahlberechtigung durch Vorlage eines Studierendenausweises oder einer Studienbescheinigung nebst eines amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen.

Briefwahl

Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag auf Briefwahl ist in Textform bei der Wahlleitung zu stellen, bspw. per E-Mail (briefwahl@stupa-bochum.de), per Brief (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) oder per Webformular (https://www.stupa-bochum.de/antrag-auf-briefwahl). Der Antrag muss beinhalten:

  • den vollen Namen,
  • die Matrikelnummer,
  • die Adresse sowie
  • eine Kopie des Studierendenausweis oder
  • eine Studienbescheinigung nebst einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes.

Der Antrag muss mit Ablauf des 21.11.2024 eingegangen sein; der Wahlausschuss empfiehlt die Beantragung bis zum 08.11.2024. Die persönliche Stimmabgabe ist auch dann möglich, wenn Briefwahl beantragt wurde. Eingegangene Briefwahlunterlagen werden ggf. ohne Öffnen des Wahlbriefs vernichtet.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 29.11.2024 um 16:30 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein. Die Unterlagen können per Brief (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum), bis zum 29.11.2024 um 10:00 Uhr im AStA-Sekretariat (Raum SH 0/05) oder während der Wahlzeiten im Wahlbüro GB 02/60 eingereicht werden. Bitte beachtet bei postalischer Zusendung den Brieflauf.

StuPa-Check

Auch in diesem Jahr sollfür die Wahlen zum Studierendenparlament wieder der StuPa-Check angeboten, bei dem die Positionen der antretenden Wahllisten miteinander und eigenen Antworten verglichen werden können. Thesenvorschläge für den StuPa-Check können bis zum 17. Oktober 2024 per Mail beim Wahlausschuss (wahlausschuss@stupa-bochum.de) eingereicht werden. Der Link zur Website des StuPa-Check wird hier veröffentlicht.

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung an den einzelnen Wahlurnen wird während der Wahlwoche regelmäßig erhoben und hochschulöffentlich bekanntgemacht. Die Wahlbeteiligung wird auf dieser Seite hochschulöffentlich bekanntgemacht.

Die Wahlbeteiligung der Wahlen zum 56. Studierendenparlament und 8. Rat der Studentischen Hilfskräfte findet ihr hier:

Stimmenauszählung und Wahlergebnis

Die Auszählung kann am Samstag, dem 30. November 2024 ab 9:00 Uhr in den Hörsälen HGB 40 und HGB 50 verfolgt werden. Das Wahlergebnis der Wahlen zum 57. Studierendenparlament und dem 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte wird auf dieser Seite hochschulöffentlich bekanntgemacht.

Das Ergebnis der Wahlen zum 56. Studierendenparlament und 8. Rat der Studentischen Hilfskräfte findet ihr hier: