Dem Beschluss des 48. Studierendenparlaments 48-IV-7 vom 26. Februar 2015 folgend haben die studentischen Vertreter in der Grundordnungskommission erreicht, dass in den folgenden Punkten durch die Angehörigen der Ruhr-Universität viertelparitätisch abgestimmt wird:
- Resolutionen
- Prorektor*innenwahl
- Kanzler*innenwahl
- Entscheidungen bezüglich der Studiengebühren
- Änderung der Geschäftsordnung
- Anträge zur Geschäftsordnung, sowie deren Aufhebung
- Wahl des oder der Vorsitzenden des Senates
- Bestellung der Kommissionsvorsitzenden
- Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
Das Parlament dankt den studentischen Vertretern für ihren Einsatz.
(Viertelparität ist die Gleichheit der vier an der Universität zu repräsentierenden Angehörigengruppen: Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung, und Studierendenschaft)