Viertelparität durch die Grundordnungskommission

Dem Beschluss des 48. Studierendenparlaments 48-IV-7 vom 26. Februar 2015 folgend haben die studentischen Vertreter in der Grundordnungskommission erreicht, dass in den folgenden Punkten durch die Angehörigen der Ruhr-Universität viertelparitätisch abgestimmt wird:

  • Resolutionen
  • Prorektor*innenwahl
  • Kanzler*innenwahl
  • Entscheidungen bezüglich der Studiengebühren
  • Änderung der Geschäftsordnung
  • Anträge zur Geschäftsordnung, sowie deren Aufhebung
  • Wahl des oder der Vorsitzenden des Senates
  • Bestellung der Kommissionsvorsitzenden
  • Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

Das Parlament dankt den studentischen Vertretern für ihren Einsatz.

(Viertelparität ist die Gleichheit der vier an der Universität zu repräsentierenden Angehörigengruppen: Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung, und Studierendenschaft)