Sitzungen des Studierendenparlaments

Die für Mittwoch, den 13. Mai 2015 einberufene Sitzung ist abgesagt. Der auf dieser Satzung zu besprechende Inhalt kann aus rechtlichen Gründen, die sich aus der Satzung ergeben, nicht sinnvoll durchgeführt werden. Ihr Zweck ist entfallen.

Auf der Sitzung sollte der folgende Antrag behandelt werden:

Das 48. Studierendenparlament beschließt:
1. Vom 22. Juni 2015 an führt die Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum unter ihren Mitgliedern eine Urabstimmung durch.
2. Die Fragestellung lautet: Soll die Studierendenschaft auf Grundlage des aktuell vorliegenden Vertragsangebots erneut einen Vertrag zum VRR- und NRW-SemesterTicket schließen?
3. Der Wahlausschuss wird mit der Durchführung nach den Regelungen der Satzung und der Wahlordung beauftragt.

Dieser Antrag kann auf Grund von § 5 Abs. 3 Satzung der Studierendenschaft nicht zulässig gestellt werden, weil innerhalb von 4 Vorlesungswochen die Urabstimmung durchgeführt werden muss.

Im Vorfeld wurde vom Studierendenparlament eine Urabstimmungsordnung in den Wahlausschuss zur Durchführung der zweiten Lesung abgegeben, welche ursprünglich an diesem Termin behandelt werden sollte. Leider ist die Überprüfung dieser Ordnung aus zeitlichen Gründen für das Justiziariat nicht durchführbar, weshalb auch dieser Gegenstand weggefallen ist.

Ich bitte bei allen Akteuren und Beteiligten um Entschuldigung für die Konfusion, die durch Planungsfehler aufgetreten ist.