Ergebnis der Wahlen zum 57. Studierendenparlament, zum 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte und der Urabstimmung der Studierendenschaft

Hiermit wird das Ergebnis der Wahlen zum 57. Studierendenparlament, zum 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte und der Urabstimmung der Studierendenschaft hochschulöffentlich bekanntgemacht:

Die Wahlen und die Urabstimmung sind mit der Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses unbeschadet eines Wahlprüfungsverfahrens gültig. Gegen die Gültigkeit der Wahlen oder der Urabstimmung kann jeder Wahlberechtigte bis zum 17. Dezember 2024 um 23:59 Uhr Einspruch erheben. Der Einspruch ist unter Angabe der Gründe dem Wahlleiter in Schriftform einzureichen.

Hinweis: Das Ergebnis wurde durch hochschulöffentliche Bekanntmachung vom 03. Dezember 2024 um 18:56 Uhr berichtigt. [Link]

Herzliche Grüße,

Patrick Walkowiak
– Wahlleiter –