Einladung zur 7. Sitzung des 57. Studierendenparlaments (Dringlichkeitssitzung)

hiermit lade ich herzlich ein zur  

7. Sitzung des 57. Studierendenparlaments
am Freitag, den 27. Juni 2025 um 16:00 Uhr;
der Sitzungssaal wird alsbald kommuniziert

Die vorläufige Tagesordnung der Sitzung lautet:

TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
TOP 3: Festlegung der Tagesordnung
TOP 4: Bericht des Präsidiums und Anfragen
TOP 5: Bericht des AStA und Anfragen
TOP 6: Weitere Berichte
TOP 7: Erste Änderung der Sozialbeitragsordnung der Studierendenschaft
TOP 8: Verschiedenes

Alle Anlagen sind demnächst auch im Moodle-Kurs des Studierendenparlaments einsehbar.

[https://moodle.ruhr-uni-bochum.de/course/view.php?id=46932]

Da GRUND wird diese Sitzung als Dringlichkeitssitzung einberufen. Die Einladungsfrist wird demnach gem. § 6 Abs. 2 auf 24 Stunden verkürzt.

Der Antrag auf Erste Änderung der Sozialbeitragsordnung der Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum des Finanzreferenten des AStA umfasst das Anliegen, den Antrag auf das Vorliegen einer Begründung der Dringlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 GO-SP zu prüfen und das Präsidium gebeten, von seinem Recht nach § 6 GO-SP auf Einberufung einer Dringlichkeitssitzung Gebrauch zu machen. Das Präsidium hat sich nach Eingang unverzüglich über den Sachstand informiert und kommt unter besonderer Würdigung der Ausführungen im Antrag zum vorläufigen Ergebnis, dass der Sachvortrag schlüssig und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 GO-SP erfüllt sind. Es sieht insbesondere wegen der unstreitig vorliegenden Frist, gesetzt durch den Leiter des Studierendensekretariats (Peter Kardell) auf den 28.06.2025, die Notwendigkeit geboten, einen weiteren Sitzungstermin vor den 10.07.2025 abzuhalten. Unter Berücksichtigung der Regeln aus § 6 Abs 2 Var. 2 GO-SP und der dringlichkeitsbegründenden Frist (28.06.2025) durch den Leiter des Studierendensekretariats (Peter Kardell) setzt das Präsidium den Sitzungstag auf den frühestmöglichen Wochentag fest, welches der Freitag, 27.06.2025 ist. Das Präsidium erkennt an, dass der Rückgriff auf diese Sonderregelung für Mitglieder des SP ein höchst unzufriedenstellender Umstand ist und nicht den gesteckten Ansprüchen an die Terminplanung durch den Sitzungskalender entspricht. Wir erachten aber insbesondere wegen der unter Umständen folgeschweren Konsequenzen für die Studierendenschaft an der Ruhr-Universität Bochum ein sofortiges Zusammentreten des SP für geboten.

Herzliche Grüße,

Felix F. Ledneczky
– Präsident des Studierendenparlaments –