Bekanntmachung einer Nachfrist für Kandidaturen für den SHK-Rat

Auf Grund des Beschlusses des Wahlausschusses des 57. Studierendenparlaments vom 05. November 2025 wird hiermit folgendes bekanntgemacht:

Nach Stand der Prüfung der Gültigkeit der Wahlvorschläge für die Wahlen zum 10. Rat der Studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat) durch den Wahlausschusses am 05. November 2025 liegen für keinen Wahlkreis zwei oder mehr gültige Wahlvorschläge vor. Der Wahlausschuss hat auf Grundlage des § 26 Abs. 1 WO entschieden, eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschläge für die Wahlen zum 10. SHK-Rat zu setzen.

Wahlvorschläge für die Wahlen zum 10. SHK-Rat können bis zum 11.11.2024 um 14:00 Uhr (Nachfrist) in Textform mittels elektronischer Übermittlung bei der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) eingereicht werden. Zusätzlich ist der Wahlvorschlag im Original bis zum 11.11.2024 um 14:00 Uhr bei der Wahlleitung (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) nachzureichen. Die Hinterlegung des Originals im Postfach des Wahlausschusses in der Buchhaltung des AStA (SH 0/05) ist für die Fristwahrung hinreichend.

Die Wahlleitung prüft die eingegangenen Wahlvorschläge unverzüglich und entscheidet über die Gültigkeit des Wahlvorschlags innerhalb der Nachfrist.

Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Gültigkeit eines Wahlvorschlags ist durch die Kontaktperson bis zum Ablauf des 11. November 2025 in Textform bei der Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet der Wahlausschuss bis zum 13. November 2025.

Jede wahlberechtigte Person kann sich selbst oder andere Wahlberechtigte zur Wahl vorschlagen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine unwiderrufliche unterschriebene Erklärung der kandidierenden Person einzureichen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat. Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Vornamen, die Matrikelnummer, RUB-E-Mailadresse und Fakultätsmitgliedschaft der Person enthalten sowie die Wahl bezeichnen, für die er gelten soll. Kontaktperson für den Wahlvorschlag ist die vorgeschlagene Person. Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 14.11.2025 hochschulöffentlich bekannt gegeben (https://stupa-bochum.de/wahl/). Im Übrigen wird auf § 24 i. V. m. §§ 9,26 WO verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Patrick Gallert

– Wahlleiter –