Hiermit wird das Ergebnis der Wahlen zum 58. Studierendenparlament und zum 10. Rat der Studentischen Hilfskräfte hochschulöffentlich bekanntgemacht:
Die Wahlen sind mit der Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses unbeschadet eines Wahlprüfungsverfahrens gültig. Gegen die Gültigkeit der Wahlen kann jeder Wahlberechtigte bis zum 16. Dezember 2025 um 16 Uhr Einspruch erheben. Der Einspruch ist unter Angabe der Gründe dem Wahlleiter in Schriftform einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Patrick Gallert
Wahlleiter
