Auf dieser Seite kannst du Briefwahlunterlagen für die Wahlen zum 58. Studierendenparlament und 10. SHK-Rat beantragen. Nähere Informationen zur Wahl findest du auf der Website für die Wahlen (https://stupa-bochum.de/wahl/)
Der Antrag muss mit Ablauf des 20.11.2025 eingegangen sein; der Wahlausschuss empfiehlt die Beantragung bis zum 14.11.2025. Die persönliche Stimmabgabe ist auch möglich, wenn Briefwahl beantragt wurde. Eingegangene Briefwahlunterlagen werden dann ohne Öffnen des Wahlbriefs vernichtet.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 28.11.2025 um 10:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein. Die Unterlagen können per Brief (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum), bis zum 28.11.2025 um 10:00 Uhr im AStA-Sekretariat (Raum SH 0/05) oder während der Wahlzeiten im Wahlbüro GB 02/60 eingereicht werden. Bitte beachtet bei postalischer Zusendung den Brieflauf.
Die eingegeben Daten werden auf dem Mailserver des Studierendenparlaments gespeichert. Zweck ist die Identitätsfestellung für die Prüfung der Wahlberechtigung für die Wahlen zum 58. Studierendenparlament und zum 10. SHK-Rat. Die Daten werden vorbehaltlich eines Wahlprüfungsverfahrens drei Monate nach der Auszählung gelöscht.