Hiermit wird das Ergebnis der Wahlen zum 57. Studierendenparlament, zum 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte und der Urabstimmung der Studierendenschaft, hochschulöffentlich bekanntgemacht am 03. Dezember 2024 um 01:05 Uhr wie folgt berichtigt:
Berichtigt wurde das Abstimmungsergebnis für die Urabstimmung der Studierendenschaft an der Urne GB sowie die daraus resultierenden Gesamtstimmenzahlen und das Gesamtabstimmungsverhältnis. Zudem wurde bei der Zusammensetzung des 57. Studierendenparlaments die Zuordnung der 14 gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments der Liste Liste NAWI – Liste der Naturwissenschaftler und Ingenieure, welche im ursprünglichen Ergebnis ebenfalls als gewählte Mitglieder der Liste Internationale Liste angegeben wurden, berichtigt.
Die Berichtigung hat keinen Einfluss auf die Sitzverteilung oder das Abstimmungsergebnis der Urabstimmung.
Die Wahlen und die Urabstimmung sind mit der Bekanntmachung dieses berichtigten Wahlergebnisses unbeschadet eines Wahlprüfungsverfahrens gültig. Gegen die Gültigkeit der Wahlen oder der Urabstimmung kann jeder Wahlberechtigte bis zum 17. Dezember 2024 um 23:59 Uhr Einspruch erheben. Der Einspruch ist unter Angabe der Gründe dem Wahlleiter in Schriftform einzureichen.
Herzliche Grüße,
Patrick Walkowiak
– Wahlleiter –