Wahlberechtigung & Wahlurnen

Urnenfinder

Der Wahlausschuss bietet mit der Unterstützung von IT.Services eine digitale Einsichtsmöglichkeit ins Wahlberechtigtenverzeichnis an! Über das Portal https://webservice-extern.uv.ruhr-uni-bochum.de/stupawahlen/ könnt ihr spätestens zwei Wochen vor der Wahl euren Eintrag im Wahlberechtigtenverzeichnis einschl. eures zugeordneten Urnenstandorts / Wahllokals einsehen. Fehler bei diesen Angaben sollten unverzüglich der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit, weisen wir darauf hin, dass die Angaben im Wahlberechtigtenverzeichnis des Wahlausschusses maßgeblich sind, sofern Abweichungen zwischen dem Portal und dem Wahlberechtigtenverzeichnis bestehen.

Urnenstandorte

An den Wahltagen vom 23. - 27. November 2026 dauert die Wahlzeit jeweils von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Wahllokal für die Studierenden der Fächer

der Fakultät für Geowissenschaften,
der Fakultät für Mathematik,
der Fakultät für Psychologie und
der International Graduate School of Neuroscience
istvor der Cafeteria IB,
der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften,
der Fakultät für Maschinenbau und
des Interdisciplinary Centre for Advanced Materials Simulation
istauf Ebene IC 04
bei den grünen Bänken,
der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnikistvor der Cafeteria ID,
der Fakultät für Biologie und Biotechnologie,
der Fakultät für Chemie und Biochemie,
der Fakultät für Physik und Astronomie und
des Instituts für Arbeitswissenschaften (IAW)
istvor der Cafeteria NC,
der Medizinischen Fakultätistauf Ebene MA 00
im Eingangsbereich,
der Fakultät für Informatikistim Erdgeschoss MC
im Eingangsbereich,
der Fakultät für Geschichtswissenschaft,
der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaften,
der Evangelisch-Theologischen Fakultät,
der Katholisch-Theologischen Fakultät und
des Centrums für Religionswissenschaftliche Studien (CERES)
istvor der Cafeteria GA,
der Fakultät für Philologie,
der Fakultät für Ostasienwissenschaften und
der sonstigen Einrichtungen
istvor der Cafeteria GB,
der Juristischen Fakultät,
des Instituts für Friedenssicherungsrecht und
Humanitäres Völkerrecht (IFHV),
der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft und
der Fakultät für Sozialwissenschaft
istvor der Cafeteria GD,
der Fakultät für Sportwissenschaft und
des Studienkollegs
istvor der Sportler Lounge
(Gesundheitscampus).

Studierende, die Studienfächern mehrerer Fakultäten zugeordnet sind, haben bis zum 09.11.2026 die Möglichkeit, der Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) gegenüber unwiderruflich zu erklären, als Angehörige welcher Fakultät sie von ihrem Wahlrecht und ihrer Wählbarkeit Gebrauch machen wollen. Fehlt eine solche Erklärung, gilt die Zuordnung im Wahlberechtigtenverzeichnis.

Wahlberechtigung/Wählbarkeit

Wahlberechtigt und wählbar sind gem. § 4 WO die am 22.10.2026 an der Ruhr-Universität Bochum eingeschriebenen Studierenden. Studierende, die sich nach diesem Stichtag eingeschrieben haben, erhalten auf Antrag Wahlrecht und Wählbarkeit. Der Antrag auf Erteilung der Wählbarkeit ist bis zum 04.11.2026 um 10:00 Uhr, der Antrag auf Erteilung des Wahlrechts bis zum 19.11.2026 unter Angabe von Namen, Matrikelnummer und Fakultätsmitgliedschaft in Textform bei der Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) einzureichen. Sofern der Antrag genehmigt wird, kann die Wahlleitung das Wahllokal bestimmen, an welcher das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden. Ein Antrag auf Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person kann bis zum 30.10.2026 in Textform an die Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) gestellt werden, Einsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis sind bis zum 09.11.2026 schriftlich gegenüber der Wahlleitung zu erklären.

Bei der Stimmabgabe ist die Wahlberechtigung durch Vorlage eines Studierendenausweises oder einer Studienbescheinigung nebst eines amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen.