Bekanntmachung einer Nachfrist für Wahlvorschläge zum 11. SHK-Rat

Auf Grund des Beschlusses des Wahlausschusses des 58. Studierendenparlaments vom 04. November 2026 wird hiermit Folgendes bekanntgemacht:

Nach Stand der Prüfung der Gültigkeit der Wahlvorschläge für die Wahl zum 11. Rat der Studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat) durch den Wahlausschusses am 04. November 2026 liegen für Wahlkreis II (Naturwissenschaften) und Wahlkreis IV (Medizin) keine gültigen Wahlvorschläge vor. Der Wahlausschuss hat auf Grundlage des § 26 Abs. 1 WO entschieden, eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 11. SHK-Rat in den Wahlkreisen II und IV zu setzen. Diese Nachfrist gilt nicht für die Einreichung von Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen I und III!

Wahlvorschläge für die Wahl zum 11. SHK-Rat in den Wahlkreisen II und IV können bis zum 09.11.2026 um 12:00 Uhr (Nachfrist) in Textform mittels elektronischer Übermittlung bei der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) eingereicht werden. Zusätzlich ist der Wahlvorschlag im Original bis zum 09.11.2026 um 12:00 Uhr bei der Wahlleitung (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) nachzureichen. Die Hinterlegung des Originals im Postfach des Wahlausschusses in der Buchhaltung des AStA (MB 1/141) ist für die Wahrung der Nachreichungsfrist des Originals hinreichend.

Die Wahlleitung prüft die eingegangenen Wahlvorschläge unverzüglich und entscheidet über die Gültigkeit des Wahlvorschlags innerhalb der Nachfrist.

Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Gültigkeit eines Wahlvorschlags ist durch die Kontaktperson bis zum 11. November 2026 in Textform bei der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet der Wahlausschuss bis zum 13. November 2026.

Jede wahlberechtigte Person kann sich selbst oder andere Wahlberechtigte zur Wahl vorschlagen. Mit dem Wahlvorschlag ist eine unwiderrufliche unterschriebene Erklärung der kandidierenden Person einzureichen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat. Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Vornamen, die Matrikelnummer, RUB-E-Mailadresse und Fakultätsmitgliedschaft der Person enthalten sowie die Wahl bezeichnen, für die er gelten soll. Kontaktperson für den Wahlvorschlag ist die vorgeschlagene Person. Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 13.11.2026 hochschulöffentlich bekannt gegeben (https://stupa-bochum.de/wahl/). Im Übrigen wird auf § 24 i. V. m. §§ 9,26 WO verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Walkowiak

– Wahlleiter –