Fachschaftssatzungen

Die Fachschaften können sich nach Maßgabe des § 33 der Satzung der Studierendenschaft eine Satzung (Fachschaftssatzung) geben, welche das Nähere zur Erledigung der Aufgaben der Fachschaften regelt. Die Fachschaften verfügen somit über eine eingeschränkte Kompetenz zum Erlass von Bestimmungen zur Erledigung der eigenen Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben der Satzung der Studierendenschaft.

Fachschaftssatzungen sind dem Rechtausschuss des Studierendenparlaments unverzüglich nach ihrer Beschlussfassung durch die Fachschaftsvollversammlung zur Prüfung vorzulegen. Die Einreichung erfolgt via E-Mail an rechtsausschuss@stupa-bochum.de. Im Übrigen ist der Rechtsausschuss auch über das Kontakformular erreichbar.

Der Rechtsausschuss prüft die Fachschaftssatzungen auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. Bis zum Abschluss einer Prüfung durch den Rechtsausschuss sist die Fachschaftssatzung schwebend wirksam. Stellt der Rechtsausschuss im Rahmen seiner Prüfung Mängel fest, so setzt er den zuständigen Fachschaftsrat hiervon in Kenntnis und fordert Änderungen. Sofern keine Abhilfe geschaffen wird oder im Falle eines Einspruchs wird die Angelegenheit dem Studierendenparlament vorgelegt. Die geprüften Fachschaftssatzungen werden durch das Präsidium über diese Website zur Verfügung gestellt.

Der Rechtsausschuss hat nach seiner Einrichtung durch die Satzungsnovelle 2023 erst kürzlich die Prüfung der Fachschaftssatzungen aufgenommen. Daher liegen derzeit noch keine geprüften Satzungen vor.