KORREKTUR

I. Die Wahlbekanntmachungen für die Wahl zum 51. Studierendenparlament und die Wahl zum 3. SHK-Rat werden ergänzt, um die folgende Information:

1. Es werden 35 Mitglieder des Studierendenparlaments gewählt.
2. Es werden 4 Mitglieder des SHK-Rates gewählt.

II. Die KandidatInnen für die SHK-Rats-Wahl benötigen keineUnterstützerInnen.

III. Stichtag für die Wählbarkeit ist der 6. November 2017 gewesen.

IV. Die Daten der Wahlbekanntmachung aus der SHK-Rats-Wahl sollen allesamt das Jahr 2017 betreffen. Für den Fall, dass eine Person durch diese Fehler beschwert wurde, kann sie unter Glaubhaftmachung der Beschwer die Kandidatur nachträglich bis zum Dienstag, den 14. November 2017 (24.00 Uhr) im AStA-Sekretariat (SH 007) oder per Fax (0234/701623) erklären.

Der Wahlleiter (Bochum, den 8.11.2017)