Studentische Senatsfraktion

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Ruhr-Universität. Er setzt sich aus 25 gewählten Mitgliedern zusammen.

Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz NRW und die Verfassung der RUB geregelt. Hierzu gehören die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats, Erlass und Änderung der Grundordnung sowie weiterer Rahmenordnungen und Ordnungen (Satzungen) der Hochschule, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung nach § 6 Abs. 2 HG (im Benehmen mit dem Rektorat), Empfehlungen und Stellungnahmen zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und medizinischen Einrichtungen und die Prüfung des Jahresabschlusses.

(Informationsseite der RUB zum Senat)

Die studentische Senatsfraktion besteht aufgrund der Wahl vom 01.07.2024 bis zum 03.07.2024 für die Amtszeit vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 aus folgenden Personen:

MitgliedStellv. MitgliedListeWahlkreis
Sofie RehbergFelix Ledneczky„Liste der Studierenden“I
Viktoria BudwegLana Fassbender„Liste der Studierenden“II
Patrick WalkowiakAlina Vöge„Liste der Studierenden“III
Elisabeth TilbürgerJohannes Wienhold„Liste der Studierenden“IV

Falls ihr Fragen oder Anliegen an die Studentische Senatsfraktion habt, meldet euch unter studentische-senatsfraktion@rub.de !

Ausschreibung für Universitätskommissionen

Die Studentische Senatsfraktion sucht derzeit nach Mitgliedern für die Kommissionen des Senats (Universitätskommission für Lehre, für Planung, Universitätskommission für Struktur und Finanzen, Universitätskommission für Forschung und Wissenstransfer, Universitätskommission für Diversität, Qualitätsverbesserungskommission, Gleichstellungskommission).

Die Universitätskommissionen dienen der Vorbereitung von Beschlüssen für den Senat und der Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und sonstigen Einrichtungen.