Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss wird vom neu gewählten Studierendenparlament (SP) eingesetzt, um Einsprüche gegen die Gültigkeit einer Wahl zu prüfen und die Entscheidungen des SP vorzubereiten.

Grundlage seiner Arbeit ist § 16 der Wahlordnung der Studierendenschaft. Wahlberechtigte können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Einspruch einlegen. Der Ausschuss prüft diese Einsprüche sorgfältig und erarbeitet eine Beschlussempfehlung für das Studierendenparlament.

Er bewertet insbesondere, ob wesentliche Vorschriften zur Wahlvorbereitung, zum Wahlverfahren, zur Sitzverteilung oder zur Wählbarkeit verletzt wurden und ob sich solche Verstöße auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben könnten.

Auf dieser Grundlage entscheidet das Studierendenparlament über die Gültigkeit der Wahl, mögliche Neufeststellungen des Ergebnisses oder, sofern erforderlich, eine (teilweise) Wiederholung der Wahl.

Der Wahlprüfungsausschuss trägt damit maßgeblich zur Rechtssicherheit und Transparenz der studentischen Wahlen bei.

Protokolle

Zusammensetzung

Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses

Paul Hoffstiepel

Stellvertretender Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses

Ron Agethen

Ordentliche Ausschussmitglieder

FraktionMitgliedStellvertretung
GRASSofie RehbergRobin Wegener
NAWIRon AgethenPhilipp Terhorst
NAWIFelix LedneczkyMaximilian Moczarski
NAWIPaul Hoffstiepel-/-
NAWIHenry Herrmann-/-
ILFatima AzroufiEren Yavuz
SDSEleodie KruscheLina Lagmouch

Beratende Ausschussmitglieder

FraktionMitgliedStellvertretung
REWI-/--/-
Juso-HSG-/--/-
GEWITim CremerMawas Rashid
HAFelix KäppelOskar Paß
Grüne ListeAnita KunovaAbdurrahman Demirci
lhgAaron LinckIlker Ismail