Wahlvorschläge

Wahlvorschlagsverfahren

Wahlvorschläge können bis zum 04.11.2026 um 10:00 Uhr in Textform mittels elektronischer Übermittlung bei der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) eingereicht werden. Zusätzlich ist der Wahlvorschlag mit Originalunterschriften bis zum 04.11.2026 um 14:00 Uhr bei der Wahlleitung (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) nachzureichen. Die Hinterlegung des Originals im Postfach des Wahlausschusses in der Geschäftsstelle des AStA (MB 1/141) ist für die Fristwahrung hinreichend. Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge unverzüglich im Rahmen einer Sitzung. Ort und Zeitpunkt der Sitzung werden hochschulöffentlich auf der Startseite bekanntgemacht.

Die Modalitäten des Wahlvorschlagsverfahrens können der jeweiligen Wahlbekanntmachung in Verbindung mit der Wahlordnung der Studierendenschaft (AB Nr. 1776) entnommen werden. Die Listen der Unterzeichnenden und der Kandidierenden sind dem in elektronischer Form eingereichten Wahlvorschlag in einem allgemein üblichen tabellenbasierten Dateiformat beizufügen. Für die Wahlen zum Studierendenparlament wird die folgende Vorlage bereitgestellt und deren Verwendung wird gem. § 9 Abs. 4 WO vorgeschrieben.

Gültige Wahlvorschläge

Die Übersicht der Kandidierenden der einzelnen Listen für die Wahlen zum 59. Studierendenparlament bzw. zum 11. Rat der Studentischen Hilfskräfte wird auf dieser Seite bis zum 13. November 2026 hochschulöffentlich bekanntgemacht.

Hinweise für die Wahllisten

Wahlwerbung am Campus kann im Rahmen der Vorschriften der Ruhr-Universität Bochum erfolgen, dies beinhaltet bspw. Möglichkeiten für den Aushang von Wahlwerbung, die Ausgabe oder Auslage von Flyern und das Aufstellen von Wahlkampfständen. Die Vorschriften sind auf der Website der Universitätsverwaltung zusammengefasst: https://einrichtungen.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zur-beantragung-der-wahlkampfstaende-fuer-das-studierendenparlament. Bitte beachtet insbesondere die Einreichungsfristen für die Beantragung von Wahlkampfständen! Bei Fragen wendet euch bitte an die zuständigen Stellen der Universitätsverwaltung.

Auch in diesem Jahr soll für die Wahlen zum Studierendenparlament wieder der StuPa-Check angeboten, bei dem die Positionen der antretenden Wahllisten miteinander und eigenen Antworten verglichen werden können. Der Wahlausschuss hat den folgenden Thesenkatalog beschlossen:

Ein Formular zur freiwilligen Beantwortung der Thesen für den StuPa-Check wird den zugelassenen Wahllisten durch den Wahlausschuss zugesendet. Die Frist für die Beantwortung der StuPa-Check-Thesen endet am 12. November 2026.