Wahlen zum 58. Studierendenparlament und zum 10. Rat der Studentischen Hilfskräfte

Nachfolgend finden sich Unterlagen und Informationen zu den Wahlen zum 58. Studierendenparlament und zum 10. SHK-Rat, die vom 24. November 2025 bis zum 28. November 2025 durchgeführt werden.

Der Wahlausschuss bietet mit der Unterstützung von IT.Services eine digitale Einsichtsmöglichkeit ins Wahlberechtigtenverzeichnis an! Über das Portal https://webservice-extern.uv.ruhr-uni-bochum.de/stupawahlen/ könnt ihr spätestens 2 Wochen vor der Wahl euren Eintrag im Wahlberechtigtenverzeichnis einschl. eures zugeordneten Urnenstandorts / Wahllokals einsehen. Fehler bei diesen Angaben könnt ihr ab diesem Zeitpunkt der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit, weisen wir zudem darauf hin, dass die Angaben im Wahlberechtigtenverzeichnis des Wahlausschusses maßgeblich sind, sofern Abweichungen zwischen dem Portal und dem Wahlberechtigtenverzeichnis bestehen.

Die Durchführung der Wahlen obliegt dem Wahlausschuss des Studierendenparlaments unter der Leitung des Wahlleiters Marc Patrick Gallert (https://stupa-bochum.de/wahlauschuss/).

Das Studierendenparlament
Alle eingeschriebenen Studierenden der Ruhr-Univiersität Bochum gehören der Studierendenschaft an und sind grundsätzlich wahlberechtigt (zur Wahlberechtigung s.u.). Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es wird regelmäßig jährlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Es handelt sich um eine personalisierte Listenwahl, d.h. den Wahllisten werden Sitze zugeteilt, welche sich auf die angetrenen Kandidat:innen der Wahlliste entsprechend ihrer Stimmen verteilen. Das Studierendenparlament entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Es beschließt den Haushalt der Studierendenschaft, setzt Teile des Semesterbeitrags fest, wählt und kontrolliert den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Der Rat der Studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat)
Der Rat der Studentischen Hilfskräfte vertritt die Belange der Studentischen Hilfskräfte an der Ruhr-Universität Bochum. Es wird regelmäßig jährlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl werden die Studierenden in vier Wahlkreise eingeteilt, die je einen der vier Wissenschaftsbereiche repräsentieren. Der SHK-Rat nimmt eine beratende Funktion ein, behandelt Beschwerden und überwacht die Einhaltung geltender Rechte und Gesetze (wie im Arbeitsvertragsrecht geregelt: Arbeitsschutzgesetz, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, etc.).

Bekanntmachungen

Wahlen zum 58. Studierendenparlament

Wahl zum 10. Rat der Studentischen Hilfskräfte

Stellenausschreibung für Wahlhelfer (m/w/d)

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können bis zum 05.11.2025 um 10:00 Uhr in Textform mittels elektronischer Übermittlung bei der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) eingereicht werden. Zusätzlich ist der Wahlvorschlag mit Originalunterschrift bis zum 05.11.2025 um 14:00 Uhr bei der Wahlleitung (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) nachzureichen. Die Hinterlegung des Originals im Postfach des Wahlausschusses in der Buchhaltung des AStA (SH 0/05) ist für die Fristwahrung hinreichend. Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Wahlvorschläge unverzüglich im Rahmen einer Sitzung. Ort und Zeitpunkt der Sitzung werden hochschulöffentlich auf der Startseite bekanntgemacht.

Die Modalitäten des Wahlvorschlagsverfahrens können der jeweiligen Wahlbekanntmachung i. V. m der Wahlordnung der Studierendenschaft entnommen werden. Die Listen der Unterzeichnenden und der Kandidierenden sind dem in elektronischer Form eingereichten Wahlvorschlag in einem allgemein üblichen tabellenbasierten Dateiformat beizufügen. Für die Dateien werden Vorlagen bereitgestellt und deren Verwendung wird gem. § 9 Abs. 4 WO vorgeschrieben. Die Vorlagen finden sich neben der Wahlbekanntmachung (s. o.).

Die Übersicht der Kandidierenden der einzelnen Listen für die Wahlen zum 58. Studierendenparlament bzw. zum 10. Rat der Studentischen Hilfskräfte wird auf dieser Seite bis zum 14. November 2025 hochschulöffentlich bekanntgemacht.

Wahlwerbung am Campus kann im Rahmen der Vorschriften der Ruhr-Universität Bochum erfolgen, dies beinhaltet bspw. Möglichkeiten für den Aushang von Wahlwerbung, die Ausgabe oder Auslage von Flyern und das Aufstellen von Wahlkampfständen. Die Vorschriften sind auf der Website der Universitätsverwaltung zusammengefasst: https://einrichtungen.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zur-beantragung-der-wahlkampfstaende-fuer-das-studierendenparlament. Bitte beachtet insbesondere die Einreichungsfristen für die Beantragung von Wahlkampfständen! Bei Fragen wendet euch bitte an die zuständigen Stellen der Universitätsverwaltung.

Die Übersicht der Kandidierenden für die Wahlen zum 58. Studierendenparlament bzw. zum 10. Rat der Studentischen Hilfskäfte findet ihr hier:

Urnenstandorte

An den Wahltagen vom 24. – 28. November 2025 dauert die Wahlzeit jeweils von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Wahllokal für die Studierenden der Fächer

der Fakultät für Geowissenschaften,
der Fakultät für Mathematik,
der Fakultät für Psychologie und
der International Graduate School of Neuroscience
istvor der Cafeteria IB,
der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften,
der Fakultät für Maschinenbau und
des Interdisciplinary Centre for Advanced Materials Simulation
istauf Ebene IC 04
bei den grünen Bänken,
der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnikistvor der Cafeteria ID,
der Fakultät für Biologie und Biotechnologie,
der Fakultät für Chemie und Biochemie,
der Fakultät für Physik und Astronomie und
des Instituts für Arbeitswissenschaften (IAW)
istvor der Cafeteria NC,
der Medizinischen Fakultätistauf Ebene MA 00
im Eingangsbereich,
der Fakultät für Informatikistim Erdgeschoss MC
im Eingangsbereich,
der Fakultät für Geschichtswissenschaft,
der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaften,
der Evangelisch-Theologischen Fakultät,
der Katholisch-Theologischen Fakultät und
des Centrums für Religionswissenschaftliche Studien (CERES)
istvor der Cafeteria GA,
der Fakultät für Philologie,
der Fakultät für Ostasienwissenschaften und
der sonstigen Einrichtungen
istvor der Cafeteria GB,
der Juristischen Fakultät,
des Instituts für Friedenssicherungsrecht und
Humanitäres Völkerrecht (IFHV),
der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft und
der Fakultät für Sozialwissenschaft
istvor der Cafeteria GD,
der Fakultät für Sportwissenschaft und
des Studienkollegs
istvor der Sportler Lounge
(Gesundheitscampus).

Studierende, die Studienfächern mehrerer Fakultäten zugeordnet sind, haben bis zum 10.11.2025 die Möglichkeit, der Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) gegenüber unwiderruflich zu erklären, als Angehörige welcher Fakultät sie von ihrem Wahlrecht und ihrer Wählbarkeit Gebrauch machen wollen. Fehlt eine solche Erklärung, gilt die Zuordnung im Wahlberechtigtenverzeichnis.

Der Wahlausschuss bietet mit der Unterstützung von IT.Services eine digitale Einsichtsmöglichkeit ins Wahlberechtigtenverzeichnis an! Über das Portal https://webservice-extern.uv.ruhr-uni-bochum.de/stupawahlen/ könnt ihr euren Eintrag im Wahlberechtigtenverzeichnis einschl. eures zugeordneten Urnenstandorts / Wahllokals einsehen. Fehler bei diesen Angaben sollten unverzüglich der Wahlleitung (wahlausschuss@stupa-bochum.de) zur Kenntnis gegeben werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit, weisen wir zudem darauf hin, dass die Angaben im Wahlberechtigtenverzeichnis des Wahlausschusses maßgeblich sind, sofern Abweichungen zwischen dem Portal und dem Wahlberechtigtenverzeichnis bestehen.

Wahlberechtigung/Wählbarkeit

Wahlberechtigt und wählbar sind gem. § 4 WO die am 23.10.2025 an der Ruhr-Universität Bochum eingeschriebenen Studierenden. Studierende, die sich nach diesem Stichtag eingeschrieben haben, erhalten auf Antrag Wahlrecht und Wählbarkeit Der Antrag auf Erteilung der Wählbarkeit ist bis zum 05.11.2025 um 10:00 Uhr, der Antrag auf Erteilung des Wahlrechts bis zum 20.11.2025 unter Angabe von Namen, Matrikelnummer und Fakultätsmitgliedschaft in Textform bei der Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) einzureichen. Sofern der Antrag genehmigt wird, kann die Wahlleitung das Wahllokal bestimmen, an welcher das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden. Ein Antrag auf Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten zur eigenen Person kann bis zum 31.10.2025 in Textform an die Wahlleitung (bspw. wahlausschuss@stupa-bochum.de) gestellt werden, Einsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis sind bis zum 10.11.2025 schriftlich gegenüber der Wahlleitung zu erklären.

Bei der Stimmabgabe ist die Wahlberechtigung durch Vorlage eines Studierendenausweises oder einer Studienbescheinigung nebst eines amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen.

Briefwahl

Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag auf Briefwahl ist in Textform bei der Wahlleitung zu stellen per Brief (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) oder per Webformular (https://www.stupa-bochum.de/antrag-auf-briefwahl). Der Antrag muss beinhalten:

  • den vollen Namen,
  • die Matrikelnummer,
  • die Adresse sowie
  • eine Kopie des Studierendenausweis oder
  • eine Studienbescheinigung nebst einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes.

Der Antrag muss mit Ablauf des 20.11.2025 eingegangen sein; der Wahlausschuss empfiehlt die Beantragung bis zum 14.11.2025. Die persönliche Stimmabgabe ist auch dann möglich, wenn Briefwahl beantragt wurde. Eingegangene Briefwahlunterlagen werden ggf. ohne Öffnen des Wahlbriefs vernichtet.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 28.11.2025 um 16:30 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein. Die Unterlagen können per Brief (Wahlleiter, c/o AStA, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum) eingeschickt oder während der Wahlzeiten im Wahlbüro GB 02/60 eingereicht werden. Zudem können die Unterlagen bis zum 28.11.2025 um 10:00 im Postfach des Wahlausschusses in der Buchhaltung des AStA (SH 0/05) hinterlegt werden. Bitte beachtet bei postalischer Zusendung den Brieflauf.

StuPa-Check

Auch in diesem Jahr sollfür die Wahlen zum Studierendenparlament wieder der StuPa-Check angeboten, bei dem die Positionen der antretenden Wahllisten miteinander und eigenen Antworten verglichen werden können. Ihr findet den StuPa-Check unter https://stupa-bochum.de/stupa-check/ .

Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung an den einzelnen Wahlurnen wird während der Wahlwoche regelmäßig erhoben und hochschulöffentlich bekanntgemacht. Die Wahlbeteiligung wird auf dieser Seite hochschulöffentlich bekanntgemacht.

Die Wahlbeteiligung der Wahlen zum 57. Studierendenparlament und 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte findet ihr hier:

Stimmenauszählung und Wahlergebnis

Die Auszählung wird am Samstag, dem 29. November 2025 ab 9:00 Uhr verfolgt werden. Das Wahlergebnis der Wahlen zum 57. Studierendenparlament und dem 9. Rat der Studentischen Hilfskräfte findet ihr hier: